Anwälte für Studienplatzklagen bundesweit
Sie möchten ein Studium in den Fächern Humanmedizin, Zahnmedizin, Tiermedizin, Psychologie, Soziale Arbeit oder ein Lehramtsstudium beginnen, dieses bleibt Ihnen jedoch aufgrund von internen universitären Zugangsbeschränkungen (Numerus Clausus) verwehrt?
Grundsätzlich ist es so, dass Sie Ihren Beruf und Ihre Ausbildungsstätte frei wählen dürfen (Art. 12 GG)!
Zwar ist es Universitäten und Hochschulen erlaubt, im jeweiligen Fach einen Numerus Clausus einzuführen, um die aufgrund der vorliegenden Gegebenheiten errechneten Kapazitäten nicht zu überschreiten. Allerdings sind die Berechnungen, aufgrund derer die Zulassungszahlen festgelegt werden, häufig fehlerhaft. Infolgedessen kommt es in gerichtlichen Verfahren, die auf Zulassung zum Studium zielen, immer wieder zu für den Mandanten positiven Ergebnissen. Profitieren auch Sie von den rechtlichen Möglichkeiten, Ihren Anspruch auf Zulassung zum Studium durchzusetzen!
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte unserer eigens für Studienplatzklagen eingerichteten Internetseite

Unsere Kanzlei verfügt über Erfahrung und Fachwissen rund um die Studienplatzklage und hilft Ihnen, Ihren Wunschstudienplatz trotz NC zu erhalten.
Werden zusätzliche Studienplätze an den Universitäten und Hochschulen gerichtlich aufgedeckt, werden diese unter den Antragstellerinnen und –stellern i.d.R. im Losverfahren vergeben. Somit benötigen Sie ein wenig Glück, und erklärt, warum wir für Sie, immer die Kosten im Blick, mehrere Verfahren durchführen sollten. An welchen Universitäten dieses erfolgversprechend sein kann, gehört zu den Dingen, die der erfahrene Anwalt Ihnen vermitteln kann. Das Verhältnis der ausgeurteilten Plätze zu der Anzahl der Antragsteller variiert dabei erheblich und ist über die Semester deutlich unterschiedlich, so dass leider keine genaue Prognose getroffen werden kann. Insbesondere in den Fächern Humanmedizin sowie Zahnmedizin kommt es auf eine größere Anzahl an Universitäten an!
Daneben gibt es Studienfächer wie Soziale Arbeit, Lehramtsstudiengänge, Rechtswissenschaften etc., bei denen eine kleine Auswahl genügt, um eine hinreichende Zulassungschance zu erreichen. Sie sehen, es lohnt sich, uns telefonisch zu kontaktieren und Ihre ganz persönliche Situation kostenlos und unverbindlich zu besprechen!
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Damit Sie größtmögliche Kostensicherheit und –transparenz haben, berechnen wir unsere Gebühren im Rahmen eines (verminderten) Pauschalhonorars, das wir individuell nach Anzahl der Verfahren vereinbaren. Einzelne Verfahren werden nach geltenden gesetzlichen Gebühren abgerechnet.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte unserer eigens für Studienplatzklagen eingerichteten Internetseite
Gerne stehen wir Ihnen für ein erstes kostenloses und unverbindliches telefonisches Gespräch zur Verfügung!
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