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Anwälte für Studienplatzklagen – wir vertreten Sie bundesweit

Sie möchten ein Studium in den Fächern Humanmedizin, Zahnmedizin, Tiermedizin, Psychologie oder in einem anderen zulassungsbeschränkten Studiengang beginnen? Das Studium bleibt Ihnen jedoch aufgrund von internen universitären Zugangsbeschränkungen (Numerus Clausus) verwehrt

Dann wenden Sie sich für eine Studienplatzklage an die Anwälte unserer Kanzlei in Remscheid und Leichlingen.

Wie funktioniert die Studienplatzklage?

Grundsätzlich ist es so, dass Sie Ihren Beruf und Ihre Ausbildungsstätte frei wählen dürfen (Art. 12 GG). Universitäten und Hochschulen ist es aber erlaubt, im jeweiligen Fach einen Numerus Clausus einzuführen, um die aufgrund der vorliegenden Gegebenheiten errechneten Kapazitäten nicht zu überschreiten. Allerdings sind die Berechnungen, aufgrund derer die Zulassungszahlen festgelegt werden, häufig fehlerhaft.

Die Studienplatzklage ist ein gerichtliches Verfahren, in dem überprüft wird, ob die Hochschule über die angegebene Anzahl von Studienplätzen hinaus weitere Studienplätze anbieten kann. Stellt sich heraus, dass die Hochschule mit ihren Mitteln mehr Studienplätze einrichten kann, wird die Vergabe dieser Studienplätze angeordnet. Die zusätzlichen Studienplätze kommen den Studienplatzklägern zugute, die so die Chance auf ihren Wunschstudienplatz erhalten.

In welche Studienplätze kann man sich einklagen?

Das Ziel einer Studienplatzklage können grundsätzlich alle zulassungsbeschränkten Studiengänge an Universitäten, Hochschulen und Fachhochschulen sein. Am begehrtesten sind nach wie vor Studiengänge wie Humanmedizin, Zahnmedizin, Psychologie und Tiermedizin. Darüber hinaus führen wir für unsere Mandanten aber auch in vielen weiteren Studiengängen mit Zulassungsbeschränkung, wie zum Beispiel Wirtschaftspsychologie, Soziale Arbeit, Pharmazie, Wirtschaftswissenschaften etc., Studienplatzklagen durch.

Profitieren auch Sie von den rechtlichen Möglichkeiten, Ihren Anspruch auf Zulassung zum Studium durchzusetzen. Nähere Informationen finden Sie auch auf unserer eigens für Studienplatzklagen eingerichteten Internetseite: www.studienplatzklage-schmidt.de.

Kontaktieren Sie uns für Ihre Studienplatzklage!

Mit einer Studienplatzklage haben Sie die Chance, sich in Ihr Wunschstudium einzuklagen. Unsere Anwälte beraten und vertreten Sie bundesweit auf Ihrem Weg zum Studienplatz. Kontaktieren Sie uns möglichst frühzeitig, um Ihre persönliche Situation mit uns zu besprechen!

Sie suchen einen kompetenten und erfahrenen Rechtsanwalt oder Steuerberater?

Dann freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme!

Strafverteidiger-Notruf-Nummer
01522 / 6777059

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